Impfungen i. V. m. Pflichtvorsorge Auslandst?tigkeit
Die Empfehlung bestimmter Impfungen bei T?tigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgef?hrdungen gem?? § 4 ArbMedVV erfolgt im durch den betriebs?rztlichen Dienst durchgeführten Pflichtvorsorgegespr?ch (E AIA, ehem. G35).
Zur Gew?hrleistung einer einheitlichen Verfahrensweise ist das Erstattungsformular G35 AUSLAND Kostenerstattung (329.9 KB, 1 Seite)zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede neue Impfung im Nachgang ein aktuelles Antragsformular ben?tigen.
Erstattung Impfkosten
Antrag auf Kostenerstattung G35 AUSLAND(329.9 KB, 1 Seite)
- Füllen Sie Punkt 1 ?Antragsteller:in“ vollst?ndig aus und bringen das Formular in ausgedruckter Form mit zum verpflichtenden Vorsorgegespr?ch.
- Der betriebs?rztliche Dienst bzw. der/die Tropenmediziner:in Ihres Vertrauens bescheinigt Ihnen mittels Vorsorgebescheinigung ggf. eine oder mehrere Impfempfehlungen (abh?ngig von Reiseziel und Ihrem Impfstatus). Diese Empfehlung kreuzen Sie bitte auf Ihrem Antrag an.
- Zur Durchführung weitergehender Untersuchungen oder Ma?nahmen wie z.B. Impfungen wenden Sie sich bitte an die haus?rztliche bzw. tropenmedizinische Praxis Ihres Vertrauens. Für Rechnungen dieser Praxen treten Sie bitte in Vorleistung. Wir bitten um Verst?ndnis, dass Mahnkosten von offenen Rechnungen, die im Zusammenhang mit einer von Ihnen zu sp?t erfolgten Begleichung entstehen, nicht von uns übernommen werden k?nnen.
- Nach der Durchführung weitergehender Untersuchungen bzw. Impfungen schicken Sie bitte zur Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten vorab einen Scan Ihres Antrags nebst Anlagen an asa(at)uni-bamberg.de und die Originale im Nachgang per Hauspost an ?ASA – Auslandst?tigkeit“. Ein Vorschuss kann nicht gew?hrt werden.