Auslandst?tigkeit
Informationen zur Pflichtvorsorge bei T?tigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgef?hrdungen gem?? § 4 ArbMedVV (E AIA, ehem. G35)
Im Rahmen der T?tigkeiten an der Universit?t Bamberg k?nnen gelegentlich auch Dienstreisen erforderlich sein. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss vor der Aufnahme von T?tigkeiten in Tropen, Subtropen oder sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgef?hrdungen eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge in Form eines ?rztlichen Beratungsgespr?chs stattfinden. Eine Auflistung betroffener Reiseziele finden Sie in der “SOS L?nderliste-Arbeitsmedizinische Ma?nahmen”(139.4 KB, 4 Seiten). Relevant sind dabei die L?nder, die in den gelb markierten Spalten angekreuzt sind.
Die Vorsorge sieht ein verpflichtend wahrzunehmendes Gespr?ch vor, weitergehende Untersuchungen oder Ma?nahmen (z.B. Impfungen) sind freiwillig.
Vorsorgegespr?ch (E AIA, ehem. G35)
Das Vorsorgegespr?ch wird von unserem betriebs?rztlichen Dienst, derzeit Frau Dr. Hümmer, durchgeführt. Sie erhalten von dieser im Nachgang eine Vorsorgebescheinigung, die jedem einschl?gigen Dienstreiseantrag in Kopie beizulegen ist (siehe dazu SOS L?nderliste(139.4 KB, 4 Seiten)).
Die erste Folgeuntersuchung ist nach zwei Jahren durchzuführen, im Nachgang alle drei Jahre.
Hinweise zur Vereinbarung von Vorsorgeterminen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt .
Sollten Sie lieber eine tropenmedizinische Praxis Ihres Vertrauens konsultieren wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit der Stabsstelle Sicherheitswesen in Verbindung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie gerne der
Informationsbroschüre ?Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland"(1.6 MB, 36 Seiten) (Ausgabe August 2023)
Handlungsanleitung DGUV-Info 240-350(1.2 MB, 12 Seiten) (Ausgabe Mai 2015)