Urheberrecht in der Forschung

Texte im Virtuellen Campus

Der Virtuelle Campus kann nicht nur für Lehrveranstaltungen, sondern auch für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung verwendet werden. Wer hierfür Texte in den VC hochladen m?chte, muss etwas andere urheberrechtliche Regelungen beachten als für die Lehre.

Rechtsgrundlage für die Nutzung digitalisierter Werke für die Forschung ist § 60c UrhG.

Für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung dürfen

  • bis zu 15 Prozent eines Werkes (z.B. eines