Projektplanung
Anforderungen von F?rdergebern zum Umgang mit Forschungsdaten
Viele Drittmittelgeber erwarten für die Mittelvergabe aus bestimmten F?rderlinien Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten als Teil eines F?rderantrags. Die Anforderungen der F?rdergeber sind heterogen und teilweise je nach F?rderprogramm unterschiedlich. Immer h?ufiger wird nach Projektabschluss die Zug?nglichkeit zu den im Projekt entstandenen Forschungsdaten erwartet. Einige F?rdergeber verlangen zudem einen Datenmanagementplan (DMP) als Bestandteil des F?rderantrags oder w?hrend der ersten sechs Projektmonate.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderungen in unterschiedlichen Ausschreibungen bzw. F?rderprogrammen desselben F?rdergebers voneinander abweichen k?nnen. Die jeweiligen aktuellen Anforderungen sollten individuell geprüft werden.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
- Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten sind in Projektantr?gen verpflichtend. Die DFG stellt hierzu eine Checkliste bereit.
- Forschungsdaten sollen so zeitnah wie m?glich in einer fachlich einschl?gigen, überregionalen Infrastruktur ver?ffentlicht werden, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Forschungsdaten sollen im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
- Weitere Vorgaben: ?Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zug?nglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte erm?glicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gew?hrleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.“
- Eine Kostenübernahme ist für anfallende projektspezifische Kosten für die Nachnutzung der Forschungsdaten m?glich.
Weitere Informationen:
Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten (2015).
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Die Anforderungen zum Umgang mit Forschungsdaten unterscheiden sich je nach Ausschreibung.
- Allgemein erwartet das BMBF in der Regel einen sogenannten Verwertungsplan oder Angaben zur Verwertung der Ergebnisse als Teil des Antrags.
- Zumeist wird lediglich verlangt, die Forschungsergebnisse zu ver?ffentlichen. Dies soll in einem Repositorium geschehen. Spezifische Anforderungen der F?rderlinie sind zu beachten.
- Die Ver?ffentlichung soll in der Regel nach Abschluss des Projekts erfolgen.
- Weitere Vorgaben sind je nach Ausschreibung m?glich.
- Eine Kostenübernahme für FDM ist abh?ngig von der jeweiligen Ausschreibung.
Weitere Informationen:
Aktuelle Bekanntmachungen von F?rderprogrammen und F?rderrichtlinien des BMBF
VolkswagenStiftung
- Antragstellende werden dazu aufgefordert, einen Datenmanagementplan einzureichen.
- Forschungsdaten sollten, wenn ihre Speicherung für die künftige Forschung sinnvoll ist, nach den FAIR-Prinzipien aufbereitet werden.
- Forschungsdaten sollten m?glichst offen zur Verfügung gestellt werden.
