Einrichtung von Studieng?ngen

Strategische Gremienbefassung

Wissenswertes

In der ersten Gremienbefassung wird aus strategischer Sicht geprüft, ob der geplante Studiengang zum Angebot der Universit?t Bamberg passt und die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Kapazit?ten grunds?tzlich vorhanden sind. Wenn die Einrichtung des Studiengangs von den Gremien befürwortet wird, kann das Verfahren fortgesetzt und die sich im folgenden Semester anschlie?ende satzungsrechtliche Gremienbefassung vorbereitet werden.

Gremien

Die strategische Behandlung des Einrichtungsvorhabens erfolgt durch den Fakult?tsrat, die Universit?tsleitung und die Erweiterte Universit?tsleitung.

Ansprechpersonen & Fristen

Die Koordination der strategischen Gremienbefassung erfolgt durch das QM-Team. Dieses meldet das Einrichtungsvorhaben bei den Gremien als TOP an und reicht die mit dem bzw. der Studiengangsverantwortlichen abgestimmten Sitzungsunterlagen bei den Gremien ein.

Wird die Einrichtung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs geplant, ist sp?testens im Semester vor Beginn der ersten Gremienbefassung das QM-Team zu kontaktieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gremienbefassung zur Einrichtung eines Studiengangs insgesamt drei Semester ben?tigt und die tats?chliche Aufnahme des Studienbetriebs frühestens in dem sich an die Gremienbefassung anschlie?enden Semester erfolgen kann.

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Einrichtung von Studieng?ngen und Teil-Studieng?ngen werden alsbald im Prozessportal ver?ffentlicht.

Unterlagen