Einrichtung von Studieng?ngen

Wissenswertes

Im Semester nach der akkreditierungsrechtlichen Befassung kann die Aufnahme des Studienbetriebs erfolgen. 

Die regul?re Erstakkreditierung des Studieng?ngs erfolgt dann, in ?bereinstimmung mit den Regelungen des Bayerischen Hochschulgesetzes, nach Aufnahme des Studienbetriebs und innerhalb der Regelstudienzeit. N?heres hierzu finden Sie hier.