Aufhebung von Studieng?ngen

Inkrafttreten der Aufhebung

Wissenswertes

Die Aufhebung kann frühestens im Semester nach der satzungsrechtlichen Befassung in Kraft treten. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ist eine Einschreibung in den Studiengang nicht mehr m?glich. 

Ansprechpersonen & Fristen

Ansprechperson und zust?ndig für die Koordination der formalen Aufhebung ist das Satzungsreferat.

Das Satzungsreferat informiert nach Abschluss der satzungsrechtlichen Gremienbahndlung das zust?ndige Ministerium über die Aufhebung des Studiengangs.

 

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Aufhebung von Studieng?ngen und Teil-Studieng?ngen werden alsbald im Prozessportal ver?ffentlicht.

Unterlagen

Genaue Informationen finden sich im Zeitplan(490.5 KB).