Aufhebung von Studieng?ngen
Wissenswertes
Ist die Aufhebung eines Studiengangs geplant, ist dies zun?chst an bestimmte Personen und Stellen zu kommunizieren. Anschlie?end muss die Aufhebung formal durch die Gremien beschlossen, die Prüfungsordnung au?er Kraft gesetzt werden (satzungsrechtliche Gremienbefassung) und die Aufhebung in Kraft treten. Zudem ist sicherzustellen, dass der Studiengang – über das Datum der Aufhebung hinaus - akkreditiert ist, solange noch Studierende in den Studiengang eingeschrieben sind (akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung). Die satzungsrechtliche und die akkreditierungsrechtliche Befassung werden in der Regel in verschiedenen Semestern durchlaufen.

Das Verfahren zur Aufhebung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs beinhaltet folgende Teilschritte:
1. Kommunikation und Vorbereitung
2. Satzungsrechtliche Gremienbefassung

Ansprechpersonen & Fristen
Erster Ansprechpartner im Fall der geplanten Aufhebung eines Studiengangs ist das Satzungsreferat.
Dieses ist frühzeitig zu kontaktieren, da das Aufhebungsvorhaben sp?testens bis zum 15.02. bzw. 15.08. angemeldet werden muss, um im anschlie?enden Semester mit der satzungsrechtlichen Gremienbefassung starten zu k?nnen.
Prozessbeschreibung
Die zum Bereich Aufhebung von Studieng?ngen von der Universit?t Bamberg verabschiedeten Prozesse sind im Prozessportal ver?ffentlicht und k?nnen über die "Prozesslandkarte" aufgerufen werden (Bereich K02 Studium und Lehre).
Unterlagen
- Angaben dazu, wer wann was vorbereiten und wann wo welche Unterlagen einzureichen sind, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).
- Weitere Informationen zu den einzelnen Teilschritten finden sich auf den Seiten Kommunikation und Vorbereitung, satzungsrechtlichen Befassung, Inkrafttreten der Aufhebung und akkreditierungsrechtlchen Befassung.