Mittelbaukonvent
Was ist und tut der Mittelbaukonvent?
Der Mittelbaukonvent vertritt die Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden.
Er hat das Vorschlags- bzw. Benennungsrecht für die Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden in den Zentralen Einrichtungen der Universit?t, den Kommissionen und Ausschüssen, in der Zentralen Studienzuschusskommission sowie der Kommission zur Konfliktl?sung an wissenschaftlichen Arbeitspl?tzen.
Der Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden dient der gegenseitigen Information, Meinungsbildung und Koordination der T?tigkeit der Vertreterinnen und Vertreter dieser Gruppe in den Gremien, die im n?chsten Punkt genauer aufgeführt werden.
Wer geh?rt alles dem Konvent an?
Dem Konvent der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden geh?ren die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden in den folgenden Gremien an:
- im Senat und in den Fakult?tsr?ten,
- in der st?ndigen Kommission für Lehre und Studierende (LuSt),
- dem Ausschuss für Qualit?t in Studium und Lehre (AQSL)
- in der st?ndigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK),
- im akademischen Beirat der Universit?tsbibliothek,
- im akademischen Beirat sowie in der Mitgliederversammlung des Zentrums für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB),
- in der zentralen Studienzuschusskommission,
- in der Kommission zur Konfliktl?sung an wissenschaftlichen Arbeitspl?tzen,
- die Vertretungen der Lektorinnen und Lektoren in den Gremien des Sprachenzentrums,
- eine Vertretung aus dem Kreis der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst der Universit?t und der Fakult?ten entsandte Vertreterin, soweit diese der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden zugeh?rig ist und
- die aus den Wahlen zu Senat und Fakult?tsr?ten hervorgegangenen jeweils ersten Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter aus der Gruppe der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Promovierenden.